PHOTOVOLTAIK FÜR ZUHAUSE

Speichern oder Einspeisen?


Die Sonne als Quelle für den Strom zuhause. Produzieren und speichern Sie den Strom dort, wo er auch konsumiert wird. Auch die Volleinspeisung ins öffentliche Netz für alle, ist eine Chance für die Umwelt. Was genau für Sie am besten ist und wie sich die Wirtschaftlichkeit dabei verändert, analysieren wir gerne für Sie. Dabei prüfen wir die lokalen und bundesweiten Fördermittel und erläutern Ihnen die aktuelle Lage des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG).

UNABHÄNGIGKEITS- BERECHNUNG


90% Autarkiegrad ist Ihr Ziel?

 

Welchen Beitrag leisten PV-Anlagen und Speicher zur Stromversorgung von Eigenheimen?

Mit einer Unabhängigkeitsberechnung können Sie den sog. Autarkiegrad und den Eigenverbrauchsanteil abschätzen. Folgender Faktoren sind dabei relevant:

  • Ihr jährlicher Stromverbrauch
  • Photovoltaikleistung der geplanten PV-Anlage
  • Nutzbare Speicherkapazität des Batteriespeichers

 

PHOTOVOLTAIK FÜR GEWERBE

Was ist wirtschaftlich?


Sie wollen als Unternehmen die Energiewende mit vorantreiben? Auch hier stellt sich die Frage nach der Wahl zur Volleinspeisung oder doch lieber zur Eigenverbrauch Überschussanlage? Oder vielleicht sogar beide Optionen, in einer Investition vereinen. Im Feld der Projektierung hängt es immer sehr stark vom Unternehmen selbst ab, welches der richtige Weg ist. Faktoren wie Verbrauch, mögliche Flächen für die PV-Anlage und zukünftige energetische Entwicklungen des Unternehmens sind entscheidende Treiber bei der wirtschaftlichen Betrachtung. Auch hier sind die sich stetig, ändernden Entwicklungen des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) in die Entscheidung mit einzubeziehen.

WETTBEWERBS- FÄHIGKEIT


X-fache Verbesserung:

 

  • Steigerung der Rendite durch kosten Reduktion
  • Steigerung der Unabhängigkeit (Strompreissteigerungen, Sicherheit bei Netzausfällen)
  • Positives Corporate Image (Corporate Behavior und Corporate Communication) – Nachhaltigkeitssignal
  • Langfristige Investition (Leitungsgarantie der Modul-Hersteller ca. 25 Jahre)

PV-Anlage Abschreibung für Unternehmen:

  • Investitionsabzug (1-3 Jahre vor Anschaffung und max. bis 40%, voraussichtlichen Anschaffungs- oder Herstellungskosten eines beweglichen abnutzbaren Wirtschaftsgutes)
  • Lineare Abschreibung (Umlegung Anschaffungspreis eines Wirtschaftsguts auf seine Nutzungsdauer. Nach der Afa (Absetzung für Abnutzung) beträgt die Nutzungsdauer einer Photovoltaikanlage 20 Jahre àh. pro Jahr 1/20 des Kaufpreises absetzbar)
  • Sonderabschreibung (20% der Kaufsumme eines beweglichen, abnutzbaren Wirtschaftsgutes können von KMUs sofort oder bis vier Jahre nach der Anschaffung als Sonderabschreibung geltend gemacht werden. Die Verteilung der 20% kann dabei frei gewählt werden.) Wichtig Sonderabschreibungen sind an Bedingungen geknüpft.